Der Referentenentwurf des KJSG liegt nun vor. Wesentliche Punkte aus dem Dialogprozess Mitreden – Mitgestalten wurden aufgegriffen:
Zentrale Aufgabe ist es nun, die offenen Fragen, fehlenden Bedarfe und Kritikpunkte aufzuzeigen, um sie in das weitere Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Bei dem vorliegenden Entwurf des KJSG handelt es sich um ein Artikelgesetz. Hierin sind nicht nur Änderungen im SGB VIII, sondern auch in den Bereichen des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz/Änderungen des SGB V (gesetzliche Krankenversicherung), Änderung SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung), SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz), Bürgerliches Gesetzbuch, Gesetz über das Verfahren Familiensachen und das Jugendgerichtsgesetz enthalten.
Aus dieser Auflistung wird deutlich, welches komplexe Unterfangen der aktuelle Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen darstellt. Eine Übersicht finden Sie im EREV-Rundschreiben zum Referentenentwurf.