Menschen über uns neu

 

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft

Mitglieder des Verbandes können sowohl rechtsfähige evangelische Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen sein, zu deren Aufgaben die Erziehung und Förderung junger Menschen gehört. Sie sind Mitglied im diakonischen Werk einer Landeskirche bzw. der evangelischen Kirche in Deutschland. Ansonsten bieten wir Ihnen gern eine Gastmitgliedschaft an.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird aus den Erlösen (Einnahmen) für Leistungen nach den §§ 19, 27 ff., 35a, 41, 41a, 42 SGB VIII so festgelegt, dass das Mitglied pro angefangenen 500.000,- € Einnahmen einen Beitrag von 150,- € leistet. Liegen die Einnahmen des Vorjahres unter 500.000,- €, beträgt der Mitgliedsbeitrag 150,- €.

Weitere Information dazu finden Sie im Mitgliedsantrag.

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Maya Wellmann
Mitgliederverwaltung
0511 390881-13
m.wellmann@erev.de