Die Mitgliederversammlung ist, neben dem Vorstand und dem Fachbeirat, eines unserer Organe.
In der Mitgliederversammlung kommen die Mitglieder des Vereins zusammen, um durch Beschlüsse
über die Angelegenheiten des Vereins zu entscheiden. In unserer Satzung sind weitere Aufgaben der Mitgliederversammlung im §7 aufgeführt.

Die Mitgliederversammlung besteht aus den von den Mitgliedseinrichtungen, - verbänden und - vereinigungen entsandten Personen. Sie vertreten die Mitglieder mit Sitz und Stimme.
Der Geschäftsführer des erev gehört der Mitgliederversammlung mit beratender Stimme an.
Sitzungsturnus:
alle zwei Jahre
nächster Termin: 12.05.2026

Geschäftsführer
Björn Hagen
b.hagen@erev.de

Koordination
Maya Wellmann
m.wellmann@erev.de