Holger Wendelin
Das Thema dieses Buches »200 Jahre Heimerziehung im Spiegel der Graf Recke Stiftung « lädt dazu ein, aus der Geschichte zu lernen, und gehört ebenfalls zu den Themen, die mehr mediale Aufmerksamkeit benötigen. Die Bewusstmachung und Aufarbeitung sind für die Kinder- und Jugendhilfe von grundsätzlichem Interesse und es gilt, daraus für die jetzige und zukünftige Kinder- und Jugendhilfe Konsequenzen zu ziehen. Die Heimerziehung markiert in der Geschichte meistens eine Randposition. Diesem Thema jedoch mehr Aufmerksamkeit zu widmen, trägt Früchte, wie auch das aktuelle Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zeigt.
Die vorliegende Veröffentlichung von Holger Wendelin wurde im Auftrag der Graf Recke Stiftung erstellt. Die Anfänge als Rettungshausbewegung zeigen, dass hier auch bereits die Diskurse um Spezialisierung und Inklusion ihren Ursprung haben. Die Differenzierung von damaligen »Anstalten« begann und um dem latenten Mangel an Fachpersonal zu begegnen, wurden auch eigene Ausbildungsgänge gegründet.
Die Zwangs- und Fürsorgeerziehung im Kaiserreich warf bereits vor dem Ersten Weltkrieg auch im Kontext der Kinder- und Jugendpsychiatrie die Frage auf, ob die Fürsorgeerziehung mit dem präventiven und erzieherischen Kerngedanken – nämlich einem auf Besserung ausgelegten Zugang – für alle jungen Menschen der richtige Ansatz sei. Es bestanden Überlegungen, ob nicht auch nur verwahrende und kostengünstigere Einrichtungen für die jungen Menschen möglich seien, wenn die Erziehbarkeit nicht mehr erkennbar war. Ein Grundstein für die Diskussion um die »Grenzen der Erziehbarkeit« der nächsten Jahrzehnte der Fürsorgeerziehung war somit gelegt. In diesem Kontext entstand der Begriff des Psychopathen, der weniger die Problemlagen der jungen Menschen thematisierte, sondern eher die Interessen sozialer Kontrolle. Damit konnte auch die Nichtwirkung erzieherischer Maßnahmen entschuldigt werden.
Schuld waren demnach die persönlichen Dispositionen und nicht die Erziehungsmaßnahmen. Für die Heimerziehung hatte der verstärkte Einfluss der Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Folge, dass nach Problemstellungen und Störungsbildern, die scheinbar vordergründig wissenschaftlich waren, unterschieden wurde. Die Heimlandschaft differenzierte sich aus und es gab die kommunale Heimerziehung für Waisen, die disziplinierende sozial kontrollierende, meist geschlossene Fürsorgeerziehung für überwiegend proletarische Jugendliche und die Spezialheime für besonders auffällige Jugendliche, die sogenannten »schweren Fälle«.
In der Weimarer Republik wurde das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 auf den Weg gebracht. 1961 wurde hieraus das Gesetz für Jugendwohlfahrt, das bis zur Einführung des SGB VIII im Jahr 1990 gültig war. Aus der Auseinandersetzung zwischen staatlichen Organisationen und konfessionellen Verbänden entstand der Kompromiss, dass der Staat über die Jugendämter und Landesjugendämter Einfluss nahm und die konfessionellen Verbände in der konkreten Hilfeerbringung ihren Schwerpunkt hatten.