11. bis 13. Mai 2026 in Potsdam
Jugendhilfe soll […] jungen Menschen ermöglichen […] entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können, […] SGB VIII, § 1,3.
Mit dem neuen KJSG ist der Begriff der Teilhabe der neue Leitgedanke für eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe. Der Begriff lädt ein, die Leistungen der Hilfen zur Erziehung auf die gesellschaftliche Teilhabe der Familie und der jungen Menschen zu überprüfen und neu zu denken.
Ziel muss es sein, die Barrieren sozialer Teilhabe abzubauen und Zugänge zu Bildung zu ermöglichen und die soziale Infrastruktur auch mit den Mitteln der Jugendhilfe zu stärken. Welche Kooperationen können dafür hilfreich sein? Wie sichern wir die Beteiligung der Adressatinnen und Adressaten ab? Wie sieht Personalentwicklung unter den Bedingungen des Wandels aus?
Fachvorträge und Dialogforen versprechen, den Diskurs zu befeuern und zu entwickeln. Die Bundesfachtagung bietet zudem viele Möglichkeiten der überregionalen Begegnung in einem für Sie interessant gestalteten Rahmen.