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Starkmachen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe

Die Strukturreform des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) wird durch das im März 2026 vorgelegte "Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz" (1. KJHSRG) konkretisiert. Kern ist die "inklusive Lösung", die bis zum 1.1.2028 die Eingliederungshilfe für Kinder mit und ohne Behinderung unter dem Dach des Jugendamtes zusammenführt, um Leistungen aus einer Hand zu bieten.

Aktuell liegt der Referentenentwurf zur Strukturreform des SGB VIII vor, der den Fachverbänden zur Stellungnahme zugeleitet wurde.

Der Entwurf sieht grundlegende Veränderungen in der Systemlogik der Kinder- und Jugendhilfe vor. Der individuelle Rechtsanspruch bleibt bestehen, jedoch verändert sich die Art der Leistungsgewährung. Künftig können Leistungen verstärkt über infrastrukturelle Angebote im Sozialraum erbracht werden. Dabei ist vorgesehen, dass diese Angebote gegenüber individuell entwickelten Hilfen vorrangig berücksichtigt werden können, wenn sie als geeignet oder gleich geeignet bewertet werden.

Aus fachlicher Sicht wirft dies zentrale Fragen auf: Unklar bleibt, nach welchen Kriterien die Geeignetheit von Angeboten bestimmt wird und wie sichergestellt wird, dass individuelle Bedarfe weiterhin handlungsleitend bleiben. Besonders relevant ist dies vor dem Hintergrund, dass mit den Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe zwei unterschiedliche Leistungssysteme mit eigener fachlicher Logik bestehen, die im Entwurf stärker zusammengeführt werden sollen.

Die Reform eröffnet Chancen für eine stärkere sozialräumliche Ausrichtung und bessere Vernetzung. Gleichzeitig besteht die Herausforderung, die bewährte Passungslogik der Kinder- und Jugendhilfe zu sichern, also die Orientierung an den individuellen Bedarfen junger Menschen und ihrer Familien.

Das vorliegene erev-Papier fasst die wesentlichen Inhalte und fachlichen Einschätzungen zusammen und dient Ihnen zur Einordnung und weiteren Diskussion.

 

Ihr Ansprechpartner ist Dr. Björn Hagen

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